Kündigungsschutzklage

3 Wochenfrist für Kündigungsschutzklage

Möchte ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam ist (sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist), muss er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Ansonsten gilt die Kündigung nach §§ 4, 7 KschG (Kündigungsschutzgesetz) als von Anfang an wirksam.

Dies gilt auch für eine fristlose, außerordentliche Kündigung.

Zulassung verspäteter Klage

Soweit die 3 Wochenfrist verpasst wurde, ist in Ausnahmefällen eine spätere Klage noch möglich (§ 5 KschG), wenn

der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert gewesen war, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben.

  • Unkenntnis der Frist ist kein Grund
  • Krankheit ist grundsätzlich kein Grund
  • Urlaub ist grundsätzlich kein Grund

Urlaub und Krankheit können jedoch unter gewissen Umstände eine nachträglich Zulassung ermöglichen.

Es gilt dann allerdings auch eine 2 Wochenfrist nach § 5 III KschG (nach Behebung des Hindernisses, welches die rechtzeitige Klageeinreichung unmöglich machte), die einzuhalten ist.
Die Gründe sind innerhalb der 2 Wochen glaubhaft zu machen (z.B. durch Versicherung an Eides statt).


örtlich zuständige Arbeitsgericht für Kündigungsschutzklagen

Für den Landkreis Heidenheim mit Herbrechtingen, Giengen, Gerstetten, Dettingen, Steinheim, Königsbronn, Dischingen und die Stadt Heidenheim ist zumeist das Arbeitsgericht Aalen örtlich zuständig.

Arbeiten Sie ausschließlich in einer Filiale oder einem Betriebsteil in Heidenheim, Herbrechtingen ,Giengen oder dem Landkreis Heidenheim und ist der Sitz des Unternehmens außerhalb der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Aalen, z. B. in Ulm, Dillingen Günzburg, Geislingen oder Ehingen, kann ebenso das Arbeitsgericht in Aalen zuständig sein. Näheres zur örtlichen Zuständikeit hier.