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Allgemeines

Bundesagentur für Arbeit
- Informationen Arbeitgeber
- Informationen Arbeitnehmer

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge Stand 01. Juli 2017, wird seit mehr als einem Jahr vom Ministerium überarbeitet und steht deswegen nicht zur Verfügung.
Diese Tarifverträge gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrem Geltungsbereich unmittelbar und zwingend, ohne dass es einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedarf und unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband oder der Arbeitnehmer der Gewerkschaft angehört.

Bei Fragen zu einem konkreten Tarifvertrag kann das Tarifregister im BMAS Auskunft geben:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat IIIa8
53107 Bonn

Informationen über den Mindestlohn, Stand 01.05.2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Branchen,
Arbeitnehmerüberlassung
Baugewerbe
Dachdecker
Elektrohandwerk
Gebäudereinigung
Gerüstbau
Maler- und Lackiererhandwerk
Pflegebranche
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Schornsteinfegerhandwerk

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